Gerätetester
Für mehr Sicherheit Zuhause und in Ihrem Betrieb.
Nach jeder Reparatur in unserer Werkstatt werden Ihre Geräte mit dem Gerätetester einer Prüfung unterzogen. Arbeitgeber sind verpflichtet Ihren Mitarbeitern sichere Geräte zur Verfügung zu stellen. Es gibt aber auch für Sie als Privatanwender Situationen, in denen sich eine vorgängige Prüfung lohnt.
Die Grundlage für eine Geräteprüfung finden Sie in den nachfolgenden Regelwerken:
Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV)
Art. 17: Inverkehrbringen gebrauchter Niederspannungserzeugnisse
1) Gebrauchte Niederspannungserzeugnisse dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die zum Zeitpunkt ihres ersten Inverkehrbringens gültigen Anforderungen erfüllen.
Deshalb lassen Sie Ihr gebrauchtes Gerät von uns prüfen, bevor Sie dieses verschenken oder über eine Auktionsplattform verkaufen.
Verordnung über die Verhütung von Unfällen (VUV)
Art. 32b: Instandhaltung von Arbeitsmitteln
1) Arbeitsmittel sind gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht in Stand zu halten. Dabei ist dem jeweiligen Einsatzzweck und Einsatzort Rechnung zu tragen. Die Instandhaltung ist zu dokumentieren.
Lassen Sie alle Arbeitsmittel die Sie Ihren Mitarbeitern zur Verfügung stellen regelmässig prüfen. Insbesondere Geräte die an immer wechselnden Einsatzorten und von verschiedenen Mitarbeitern verwendet werden, weisen oft Schäden auf für die sich niemand zuständig fühlt.
Unsere Dienstleistung beinhaltet:
Wir erstellen eine Datenbank mit all Ihren Geräten und legen die Prüfintervalle anhand der schädigenden Einflüsse fest.
Wir prüfen Ihre Geräte und führen bei defekten Geräten auch gleich die Reparaturen aus.
Alle geprüften Geräte werden von uns mit einem IR Code und einem Prüfsiegel ausgestattet. Somit haben Sie Ihr Inventar unter Kontrolle.
Die Messungen werden protokolliert.