Viele ältere Gebäude enthalten Installationen nach Nullung Schema III, obwohl diese bereits seit 1985 als überholt eingestuft wurden und erhebliche Sicherheitsrisiken bergen. Ein einzelner Fehler kann dazu führen, dass Gerätegehäuse unter Spannung stehen, was zu gefährlichen Situationen führt.
Verantwortlich für die Sicherheit einer elektrischen Anlage ist in erster Linie der Installationseigentümer. Unterlässt er die Sanierung einer Installation nach Nullung Schema III, trägt er, insbesondere bei einem Unfall, die rechtlichen Konsequenzen aus diesem Umstand.
Gemäss NIV müssen Anlagen, die elektrische Installationen nach Nullung Schema III enthalten, alle fünf Jahre durch ein unabhängiges Kontrollorgan geprüft werden. Ist die Sicherheit der Anlage nicht mehr gewährleistet, wird kein Sicherheitsnachweis ausgestellt.
Im Flyer zum Download erhalten Sie alle relevanten Informationen zu den Risiken dieser alten Installationen, den rechtlichen Vorgaben und den notwendigen Sanierungsschritten.
Gerne erstellen wir für Sie ein unverbindliches Angebot für eine entsprechende Sanierung.